Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
| 1.1 | Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle mit der Vector Informatik GmbH (nachfolgend „Vector“) geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Eigenveranstaltungen (z.B. Konferenzen, Kongresse, Symposien, Tech-Days) von Vector (nachfolgend „Vector Event“). Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für Schulungen, welche durch Vector organisiert werden. |
| 1.2 | Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmende die AGB von Vector an. |
| 1.3 | Die Leistungen und Pflichten von Vector sind jeweils in gedruckter oder elektronischer Form der jeweiligen Ankündigung des Vector Events zu entnehmen. Änderungen bleiben Vector vorbehalten. |
2. Anmeldung und Vertragsschluss
| 2.1 | Die Anmeldung zur Teilnahme am Vector Event ist ausschließlich über das jeweilige Online-Formular über das Vector Eventportal (https://events.vector.com/) möglich. |
| 2.2 | Der Vertrag über die Teilnahme am Vector Event kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung durch Vector per E-Mail bestätigt wurde. Ein Recht auf Teilnahme am Vector Event besteht nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl nicht. |
3. Leistungen
| 3.1 | Der Leistungsumfang des Vector Events ergibt sich aus den Informationsunterlagen, den Angaben auf der Eventwebseite und der Anmeldebestätigung von Vector. |
| 3.2 | Das Vector Event wird entsprechend den jeweils veröffentlichen Programminhalten durchgeführt. Vector behält sich den Wechsel von Referenten und / oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, soweit dies das Ziel des Vector Events nicht grundlegend verändert. |
| 3.3 | Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Event-Angebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Event-Beschreibung ausdrücklich aufgeführt. |
4. Ausfall/ Absage/ Verlegung/ Abbruch der Veranstaltung
| 4.1 | Vector ist berechtigt, aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen und höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen, die eine planmäßige Durchführung des Vector Events unmöglich machen und nicht von Vector zu vertreten sind, das Vector Event vor Eröffnung abzusagen, zeitlich zu verlegen oder zu verkürzen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. |
| 4.2 | Aufgrund der Absage, der Verlegung oder der Verkürzung des Vector Events angefallene Kosten des/der Teilnehmenden werden nicht erstattet. |
5. Urheberrechte
| 5.1 | Die Vorträge und ausgegebenen Event-Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung von Vector. |
6. Bildaufnahmen
| 6.1 | Mit der bestätigten Anmeldung bzw. der Teilnahme erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, dass die während des Vector Events von Vector, Pressevertretern, Veranstaltungspartnern, oder von Vector beauftragten Dritten hergestellten Fotos sowie Film- oder Tonaufnahmen für analoge und digitale Medien- und Werbemaßnahmen (insbesondere über das Internet) sowie für die Presseberichterstattung verwendet werden können. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmenden finden sich in den Datenschutzhinweisen: |
7. Verbot von Foto-, Film- und Tonaufnahmen
| 7.1 | Foto,- Ton- und Filmaufnahmen, die von Teilnehmenden am Event-Ort gemacht werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Foto-, Ton- und/oder Filmaufnahmen ist nicht gestattet. |
8. Haftung
| 8.1 | Vector haftet für Schäden und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt: |
| 8.2 | Vector haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. |
| 8.3 | Bei leichter (einfacher) Fahrlässigkeit haftet Vector nur, wenn ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Wesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut hat oder vertrauen durfte. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. |
| 8.4 | Zwingende gesetzliche Regelungen, wie die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. |
| 8.5 | Soweit nach dem Vorstehenden die Haftung von Vector ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertretungsorgane sowie von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern. |
| 8.6 | Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zum Event-Ort entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. |
9. Hausrecht und Hausordnung
| 9.1 | Das Hausrecht auf dem Event-Gelände obliegt Vector, die sich zu dessen Ausübung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insb. des Sicherheitspersonals bedient oder einem von Vector beauftragten Dienstleister. |
| 9.2 | Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten und dieser zu folgen. |
| 9.3 | Vector ist berechtigt, eine/n Teilnehmende/n vom Vector Event auszuschließen, wenn er/sie gegen die Hausordnung verstößt. |
10. Datenschutz
| 10.1 | Die im Rahmen der Anmeldung vom/von der Teilnehmenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von Vector ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der europäischen Datenschutzgrundverordnung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sofern nicht für die Vertragsdurchführung erforderlich, werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. |
| 10.2 | Weitere Informationen zum Datenschutz können den Vector Datenschutzbestimmungen entnommen werden. |
11. Außergerichtliche Streitbeilegung
| 11.1 | Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform („OS-Plattform") eingerichtet, an die sich Verbraucher wenden können. Die Plattform ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr |
| 11.2 | Vector ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. |
12. Schlussbestimmungen
| 12.1 | Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel. |
| 12.2 | Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. |
| 12.3 | Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Stuttgart. |
| 12.4 | Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall gehalten, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das gleiche gilt im Fall von unbeabsichtigten Regelungslücken. |